ROSE
WOHNEIGENTUM GMBH
 
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Aktuelles Bauobjekt - Sudholzstraße 36 - Baubeschreibung
 
Neubau von 2 Einfamilien-Eckhäusern (Haus im Haus) und 2 Eigentumswohnungen
 
Objekt: Sudholzstr. 36, 44869 Bochum
   
Bauherr: Firma Rose Wohneigentum GmbH, Sudholzstraße 198, 44879 Bochum
   
1. Rohbau
   
1.1 Gründung und Bodenplatte
Fundamentbodenplatte in statisch erforderlicher Stärke aus Stahlbeton, auf ca. 10-15 cm starker kapillarbrechender Filterschicht; Bewehrung entsprechend der statischen Berechnung.
   
1.2 Isolierung
Schutz der erdberührten Außenwänden einschl. Spritzwassersockel mittels kunststoffvergüteter Zwei-Komponenten-Bitumenmasse,
(vorgenanntes ist nicht erforderlich bei Ausführung der Kellerwände in WU-Stahlbeton)
Dämmung der Außenwände mit ca 8 – 10 cm Polystyrol-Hartschaumplatten (WLZ = 0,35),
Verfüllung der Arbeitsräume mit verdichtungsfähigem Boden
   
1.3 Geschossdecken
In Stahlbeton C 20/25 (entsprechend der statischen Berechnung) in Ortbeton oder als Filigrandecken
   
1.4 Treppen
Interne Geschossverbindungen durch geradläufige Treppen auf Stahlkonstruktion mit Buche Echtholz Stufenbelag (ggf. Stäbchen verleimt nach Wahl des Anbieters)
   
1.5 Dachkonstruktion und Dacheindeckung
Holzdachstuhl (Dachneigung gemäß Planung) mit einer dampfdiffusionsoffenen Unterspannbahn (z.B.: Delta Maxx-M). Flachdachabdichtung, Mineralfaser-Wärmedämmung gemäß Energieeinsparverordnung, einschl. Dampfbremse. Dämmung zwischen der Tragkonstruktion.
Unterseiten der Traufen soweit notwendig mit gehobelter natur Sichtschalung verbrettert, Farbgestaltung gemäß Vorgabe des Bauträgers.
   
1.6 Entwässerung / Drainage
Alle Schmutzwasserleitungen und Regenwasserleitungen aus PVC-Kanalrohren. Durchmesser je nach Erfordernis. ACO-Drainrinnen soweit vorgesehen aus Kunststoff oder Guss. Schmutzwasser-Kanalanschluss an vorhandenen Mischwassersammelkanal oder Trennsystem entsprechend der Planung bzw. Erfordernis.
   
1.7 Dachentwässerung
Vorhängerinne oder verdeckte Rinne aus Zink, Zuschnitt zzgl. Traufblech (Zuschnitte gemäß Anforderungen);
Fallrohre aus Zink.
   
1.8 Mauerwerk
Alle Außenwände in Massivmauerwerk aus Porenbeton oder Hochlochziegel oder Beton, soweit statisch erforderlich.
Wandstärken gemäß Statik und Ausführungsplanung.
   
1.9 Nicht tragendes Mauerwerk
Nicht tragende Trennwände werden, soweit statisch-konstruktiv möglich, ebenfalls in Massivmauerwerk z.B. KSV nach DIN 106 oder Porenbeton nach Wahl des Bauträgers ausgeführt.
   
1.10 Fassade
Oberputz auf Wärmedämmmauerwerk (gemäß rechnerischem Nachweis); Farbton nach Wahl des Bauträgers. Sockel abgesetzt mit Farbanstrich gemäß Vorgabe des Bauträgers. Dehnungsfugen und Fensteranschlüsse werden soweit erforderlich elastisch versiegelt.
   
1.11 Schornstein
Die Abgasführung für die Heiztherme im Kellergeschoss erfolgt mittels Rauchabgasrohr über das Dach (Ausführung gemäß Zulassungsbescheid).
   
2. Innenausbau
   
2.1 Gestaltung der Innenwandflächen
Einlagiger Gipsputz oder Spachtelung der gemauerten Wände nach Wahl des Bauträgers in allen Wohnbereichen des Erd-, Ober- + Dachgeschosses.
   
2.2 Gestaltung der Kellergeschosswandflächen
Fugenglattstrich
   
2.3 Deckenuntersichten der Geschosse
Filigran-Betondecken mit gespachtelten Fugen in allen Wohnbereichen für einen erwerberseitigen tapezierfertigen Untergrund, geeignet für Raufasertapeten Mittelkornqualität.
   
2.4 Dachausbau / Konstruktion
Vollständige Wärmedämmung als Zwischensparrendämmung gemäß Energieeinspar-Verordnung 2002 im Ober- und Dachgeschoss, einschl. Dampfbremse. Unterseiten aus 12,5 mm starke Gipskartonplatten im Dachgeschoss auf Holzlatten als Unterkonstruktion, tapezierfähig verspachtelt, geeignet für Raufaser-Mittelkorn.
   
2.5 Treppengeländer
Gemäß Ausführungsvorgabe des Treppenherstellers als Holz oder Stahlhandlauf.
   
2.6 Haustür
Holz–Haustüranlage (Farbe nach Wahl des Bauträgers) mit Sicherheitsschloss. Alternativ nach Wahl des Bauträgers erfolgt der Einbau einer Haustür gemäß Angebot des Türenlieferanten u. Bemusterung.
   
2.7 Fenster
Holzfenster(Farbe nach Wahl des Bauträgers); Schallschutzklasse 2, U-Wert 1,1 der Verglasung (Zweischeiben-Isolierverglasung) Alle Fenster mit verdeckt liegenden Dreh-Kippbeschläge; Gäste-WC zusätzlich mit einseitigem Ornamentglas (Cinchilla-flambiert oder Master-Carrè).
Wohnzimmer (Terrassentür) mit einer Fenster-Türkombination entsprechend Zeichnung in Dreh-Kippflügelausfertigung oder als Schiebetür, das 2. Element mit einer Festverglasung.
Ansonsten zweiflügelige Fenster mit einem Dreh-Kippflügel; einflügelige Fenster als Drehkippfenster. Größe und Aufschlagrichtung entsprechend der Planung.

   
2.8 Kellerfenster
Kellerfenster aus Kunststoff als Fertigteilelement mit Isolierverglasung.
   
2.9 Kellerlichtschächte
Kunststoff-Lichtschächte mit feuerverzinkter, arretierbarer Gitterrostabdeckung.
   
2.10 Rollladen
Alle senkrechten Fenster bzw Fenstertüren erhalten Kunststoffrollladen (Farbe grau) und Rollladenkästen mit integrierter Wärmedämmung.
   
2.11 Innentüren
Türelemente im Erd-, Ober- und Dachgeschoss aus Holz mit Futter und Bekleidung, Holzart Oberfläche Buche hell (Echtholz), Türblatt mit Röhren-Stegkern, dreiseitige Lippendichtung, Buntbarteinsteckschloss, Türbeschläge Aluminium naturfarbig matt eloxiert (2-teilige Rundrosetten);
Türelemente im Kellergeschoss wie vor beschrieben, jedoch mit Buche-Kunststoff Oberfläche und Wabenstegkern, ansonsten wie vor beschrieben.
   
2.12 Estricharbeiten
Die Rohbeton-Bodenflächen aller Geschosse erhalten einen schwimmenden Estrich auf Trittschall bzw Wärmedämmung - Gesamthöhe gemäß planerischer Vorgabe bzw. techn. Notwendigkeit.
Das Badezimmer, Gäste-WC und die Küche erhalten zusätzlich AKS-Gittermatten bzw. Stahl-/ Kunststofffasern als Riss begrenzende Bewehrung.
   
2.13 Oberbodenarbeiten
Oberboden im Bad, WC , Küchen keramischer Bodenbelag. Fliesenmaterial einschl. Kleber und Hilfsstoffe bis 22,00 Euro/qm (einschl. Mehrwertsteuer).
Bodenbeläge wie PVC oder Teppichböden einschl. Fußleisten in allen anderen Räumen sind Eigenleistungen der Erwerber und nicht im Kaufpreis enthalten.
   
2.14 Wandfliesen
Keramische Wandfliesen im Bad und WC ca. 2,10 m hoch sowie ca 5,00 qm plattierte Fläche in der Küche (Fliesenspiegel Höhe ca 60 cm im Bereich der Arbeitsplatte);
Fliesenmaterial einschl. Kleber und Hilfsstoffe bis 22,00 Euro/qm (einschl. Mehrwertsteuer).
   
2.15 Hauseingangsstufen
Die Hauseingangsstufen werden als Trittschwelle aus Granitstein nach Wahl des Bauträgers ausgebildet.
   
2.16 Maler - und Anstricharbeiten
Innerhalb der Wohnungen erwerberseitige Leistung.
   
2.17 Innenfensterbänke
Ca. 2 cm starker Naturstein nach Wahl des Bauträgers mit ca. 2-3 cm Überstand innen (ohne Scheuerleisten).
   
2.18 Außenfensterbänke
Beschichtete Aluminiumfensterbänke, Außentrittschwelle vor der Terrassentür aus Granitstein oder Aluminium-Austrittsschwellen nach Wahl des Bauträgers.
   
2.19 Elastische Verfugungen
Elastische Verfugungen im Wand und Bodenbereich zwischen Fliesenbelägen und Sockelleisten im Bad und WC, zwischen Fliesen und Badewanne bzw. Duschtasse, soweit erforderlich bei Innenecken der gefliesten Wände.
   
2.20 Hausflur
Podest- und Treppenbelag aus Naturstein oder Betonwerkstein nach Wahl des Bauträgers.
   
3. Haustechnik
   
3.1 Elektroinstallation in den Wohnungen
Alle Leitungen auf den Wänden bzw Decken des Erd-, Ober- und Dachgeschosses in Flachsteg- oder Rundleitungen unter Putz; im Kellergeschoss sichtbar auf den Wänden bzw Decken.
Die gesamte Installation erfolgt nach den Vorschriften der DIN 18382 und den VDE- Vorschriften der zuständigen Versorgungswerke.
Zählerverteilung, Sicherungskasten mit Sicherungsautomaten und Fehlerstromschutzschalter in der Wohnung nach Vorgabe des Unternehmers bzw Versorgungsträgers .
   
3.2 Leerrohre
Zusätzliche Leerrohre (soweit im Baufortschritt durchführbar) gegen Aufpreis auf besonderen Erwerberwunsch.
   
3.3 Schalter und Steckdosen
Abdeckplatte , perlweiß (ähnlich RAL 1013) , viereckige Schalter als Wippschalter
Schalterprogramm: Busch Jäger Duro 2000 SI oder gleichwertig bzw. entsprechend Bemusterung
   
3.4

Wohnraum / Essbereich
1 Serienschalter für die Deckenleuchte, 1 Wechselschaltung für die Deckenleuchte, 7 Steckdosen, 1 Doppelsteckdose, 1 Leerdose für Antennenanschluss, 1 Leerdose und Leerrohr für einen Telefonanschluss.

Elternschlafzimmer
1 Ausschaltung für die Deckenleuchte, 2 Doppelsteckdosen, 2 Steckdose, 1 Leerdose für Antennenanschluss, 1 Leerdose und Leerrohr für einen Telefonanschluss.

Kinderzimmer
1 Ausschaltung für die Deckenleuchte, 3 Steckdosen, 1 Leerdose für Antennenanschluss, 1 Leerdose und Leerrohr für einen Telefonanschluss.

Diele im Erdgeschoss
1 Wechselschaltung für Wandleuchte und 1 Ausschaltung für Deckenleuchte, 2 Steckdosen.

Flur im Obergeschoss
1 Wechselschaltung für Wandleuchte, 2 Steckdosen.

Treppenhaus
1 Stück Anschluss für Wandleuchte je Geschoss mit Wechselschaltung

Küche
1 Ausschaltung für die Deckenleuchten, 8 Steckdosen,
1 Herdanschlussdose, 1 Spülmaschinenanschluss für Wechselstrom.

Bad
1 Ausschaltung für die Deckenleuchte, 1 Ausschaltung für die Wandleuchte, 2 Steckdosen.

Gäste WC
1 Ausschaltung für die Deckenleuchte, 1 Steckdose.

Außenbereich
1 Klingeltaster Kunststoff weiß neben der Haustür, Klingelläutewerk in der Diele, einschließlich Gegensprechanlage, 2 von innen schaltbare Anschlüsse für erwerberseitige Außenleuchte, 1 von innen schaltbare Außensteckdose für die Terrasse.

Kellerräume und Flurzone
Je 1 Ausschaltung für die Deckenleuchten, je 2 Steckdosen, 1 Waschmaschinenanschluss.

   
3.5 Sonstiges
Komplette Fundamenterdung. Erdung der Duschen oder Badewannen entsprechend der Ausstattung nach Vorschrift. Anschluss des Potentialausgleiches an die Fundamenterdung.
   
3.6 Antenne
Leerrohrsystem für die zuvor beschriebenen Räume (Zusammenführung der Leerohre im Kellergeschoss für den erwerberseitigen Anschluss an das öffentliche Kabelnetz entsprechend der Versorgungsbedingungen des Kabelnetzbetreibers oder Zusammenfassung im Dachgeschoss für die erwerberseitige Lieferung und Aufbau einer Satellitenschüssel.
   
3.7 Heizungsanlage
Die Beheizung erfolgt über eine separate Gasheizung je Wohneinheit im Kellergeschoss, Abgasführung über Dach in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister bzw den konstruktiven Gegebenheiten.
Fußbodenheizung entsprechend der Wärmebedarfsberechnung.
Leitungssysteme aus Kupferrohr oder Kunststoffverbundrohrsystem nach Wahl des ausführenden Unternehmers als Zweirohrheizung mit Vor- und Rücklauf, soweit erforderlich mit der vorgeschriebenen Dämmung. Regelung mit Nachtabsenkung (zeit- u. witterungsabhängige Steuerung).
   
3.8 Warmwasserversorgung
Die Warmwasserversorgung in den Badezimmern, sowie in der Küche und Gäste-WC erfolgt über die Gasheizung.
   
3.9 Sanitärinstallation
Die Leitungsverlegung für Kalt-+ Warmwasser der Bäder und WC´s erfolgt unter Putz in Kupferrohr oder Kunststoffverbundrohrsystem unter Beachtung der erforderlichen Dämmung u. Isolierung.
Steigestränge im Keller soweit erforderlich absperrbar.
   
3.10 Entsorgungsleitungen
Innerhalb des Gebäudes schallisolierte Kunststoffrohre einschl. der erforderlichen Formstücke verkleidet; im Kellergeschoss (ggf. unterhalb der Decken abgehangen) sichtbar.
   
3.11

Einrichtungsgegenstände Bad / WC
Die Einrichtungsgegenstände im Badezimmer und WC weiß.

Einbaubadewanne aus nahtlosem Stahlblech geformt, emailliert, z.B. Fabrikat Keramag Paris oder gleichwertig, Größe ca 1,70 * 0,75 m bzw. nach Planung.

Einbaudusche aus nahtlosem Stahlblech geformt, emailliert, z.B. Fabrikat Keramag Paris oder gleichwertig, Größe ca 0,80 *0,80 m bzw. nach Planung.

Wandhängendes Tiefspülklosett mit Einbau-Wandflachspülkasten und wassersparender Spül-Stop-Taste

Waschtischanlage (Fabrikat Keramag, Paris): ca. 60 cm mit Einlochbatterie 1/2“, mit Zugstangen-Ablaufgarnitur,

Einhebel-Waschtischbatterien verchromt (Fabrikat Grohe bzw Hansa oder gleichwertig), Aufputzsystem.

Duschabtrennungen, Haltestangen, Spiegel, Ablagen und sonstiges Zubehör werden erwerberseitig geliefert und eingebaut

   
3.12 Küchenwrasenabzug
Die Küchen erhalten jeweils eine Wandöffnung (Ø 125) für einen erwerberseitigen Wrasenabzug.
   
   
4. Sonstiges
   
4.1 Bodenauffüllung
Die Bodenauffüllung erfolgt ohne Gewähr für spätere Setzungen.
   
4.2 Garagen (im Kaufpreis enthalten)
Tiefgaragenstellplatz im Untergeschoss im Kaufpreis enthalten.
Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage und der Brandschutz erfolgen gemäß Berechnung und Vorgaben. Die Tiefgaragenzufahrt erhält ein elektrisch betriebenes und fernbedienbares Tor. Jeder Erwerber eines Tiefgaragenstellplatzes erhält einen Signalgeber.
   
4.2 Garagenzufahrtsflächen (im Kaufpreis enthalten)
Die Garagen- und Hauszufahrtsflächen auf den Privatgrundstücken werden mit rotem oder grauem Betonsteinpflaster (8 cm stark) auf ca. 25 cm Schotterbelag befestigt.
   
4.3 Terrassen (Sonderausstattung gegen Aufpreis)
Die Terrassen ca. 12 qm werden mit rotem oder grauem Beton-Rechtecksteinpflaster (8 cm stark) befestigt, auf ca. 20-25 cm Schotterunterbau.
   
4.4 Grünflächen
Alle nicht befestigten Flächen erhalten ca. 25 cm Mutterboden (Grobplanum).
   
4.5 Grundstückseinfriedung
Zaunanlagen und Grundstückseinfriedungen sind erwerberseitige Leistungen.
   
4.6

Allgemeines
Vorstehend aufgeführte Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, nach den einschlägigen DIN-Vorschriften und den Bestimmungen der VOB bei den zur Ausführung kommenden Gewerken jeweils in der gültigen Fassung durchgeführt.
Die Vorschriften des Energieeinsparungsgesetztes 2002 werden in den in Frage kommenden Bereichen beachtet.

Grundlage der Ausführung ist die Baugenehmigungsplanung im Maßstab 1:100. Abweichungen in der Ausführung von den Plänen und der Baubeschreibung aufgrund von baurechtlichen Notwendigkeiten oder aus konstruktiven + installationstechnischen Gründen; desweiteren bei gestalterischer Weiterentwicklung, als auch bei Musterabweichungen der Materialien, bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit hierdurch die Gesamtkonzeption im Wesentlichen nicht beeinträchtigt wird.

Die Wohn- und Grundstücksflächen können sich durch statische, rechtliche und praktische Gegebenheiten geringfügig ändern. Schwund- und Haarrisse sowie die im Bauwesen üblichen Maßtoleranzen begründen keine Ersatzansprüche gegen den Verkäufer bzw die mit der Bauausführung beauftragten Unternehmen.

Auflagen aus den Baugenehmigungen sind bindend und müssen ausgeführt werden.
Die in den Bauzeichnungen dargestellten Möblierungen und Einbauten sowie die zusätzlichen Außenanlagengestaltungen z. Bsp. Pergola, Palisaden, Vordächer, Terrassentrennwände, usw. gehören nicht zu den vertraglichen Leistungen.

Die Objektübergabe erfolgt besenrein ohne weitere Endreinigung.
Eine Prospekthaftung entfällt. Sonderwünsche oder Eigenleistungen können soweit im Baustellenablauf möglich nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung erfolgen.
Änderungen bleiben bis zur Vertragsunterzeichnung vorbehalten.

   
  Bochum, den 08.01.2008